Rechtsprechung
   BFH, 15.12.2004 - I R 32/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9042
BFH, 15.12.2004 - I R 32/04 (https://dejure.org/2004,9042)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2004 - I R 32/04 (https://dejure.org/2004,9042)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - I R 32/04 (https://dejure.org/2004,9042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA: Wiederkehrschuldverhältnisse; Vertrag zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zeitweise tatsächlich nicht durchgeführtem Anstellungsvertrag zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Vorliegen einer vGA bei Zuwendung eines Vermögensvorteils durch einen Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter; Annahme einer vGA bei Leistung an einen beherrschenden Gesellschafter oder an ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Aufbauphase; Beherrschender Gesellschafter; Tantieme; Umsatztantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 65/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    So gesehen wären dann aber lediglich diese Erhöhungsbeträge des Festgehalts ab 1. Dezember 1993 --in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zu sog. Wiederkehrschuldverhältnissen (Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571; vom 18. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543)-- vGA.

    Ein Gesellschafter kann für seine Gesellschaft entgeltlich, aber auch (ganz oder teilweise) unentgeltlich tätig werden und den Gegenwert für die von ihm erbrachte Leistung in der Gewinnausschüttung finden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, 355; Senatsurteil in BFHE 176, 571).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    Ein Gesellschafter kann für seine Gesellschaft entgeltlich, aber auch (ganz oder teilweise) unentgeltlich tätig werden und den Gegenwert für die von ihm erbrachte Leistung in der Gewinnausschüttung finden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, 355; Senatsurteil in BFHE 176, 571).
  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545; vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545; vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 05.06.2002 - I R 69/01

    VGA bei umsatzabhängiger Festvergütung

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    Der Senat hat das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 163 abgedruckte Urteil des Finanzgerichts (FG) des Landes Brandenburg vom 30. August 2000 2 K 891/98 K, G, F durch Urteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01 (BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    So gesehen wären dann aber lediglich diese Erhöhungsbeträge des Festgehalts ab 1. Dezember 1993 --in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zu sog. Wiederkehrschuldverhältnissen (Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571; vom 18. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543)-- vGA.
  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 891/98

    Umsatztantiemen als vGA

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    Der Senat hat das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 163 abgedruckte Urteil des Finanzgerichts (FG) des Landes Brandenburg vom 30. August 2000 2 K 891/98 K, G, F durch Urteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01 (BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
  • FG Brandenburg, 01.09.2003 - 2 K 2366/02

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbeträge 1993 und 1994; Anstellungsvertrag

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 32/04
    Das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 1. September 2003 2 K 2366/02 ist in EFG 2004, 1161 wiedergegeben.
  • FG München, 07.07.2014 - 7 K 886/13

    Zahlung einer Pension zusätzlich zu einem Arbeitslohn als verdeckte

    16 Auch der Einwand, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Dauerschuldverhältnissen der tatsächliche Vollzug auf eine konkludente Vertragsänderung hindeutet bzw. die faktische Abweichung von einer vorherigen Vereinbarung unschädlich sei (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BB 1990, 1466 und vom 15. Dezember 2004 I R 32/04, BFH/NV 2005, 1374), überzeugt nicht.

    Auch in dem in BFH/NV 2005, 1374 entschiedenen Fall bestanden vertragliche Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihrem Gesellschaftergeschäftsführer über die Anpassung von Tantiemen, wobei der BFH ausgeführt hat, dass ein mehrfaches Abweichen von den Vereinbarungen nicht dazu führt, dass die Gehaltsvereinbarungen in ihrer Gesamtheit nicht ernstlich gemeint und gesellschaftlich veranlasst gewesen seien.

  • BFH, 01.02.2010 - I B 118/09

    Darlegung grundsätzlicher Bedeutung - Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

    Das hat der Senat wiederholt klargestellt (z.B. Senatsurteile vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689; vom 15. Dezember 2004 I R 32/04, BFH/NV 2005, 1374; ebenso Rengers in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz 385, m.w.N.).
  • FG München, 25.07.2006 - 6 V 1656/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen

    Aus den Urteilen des BFH vom 15.12.2004 I R 32/04 (BFH/NV 2005, 1374 ) sowie vom 28.11.2001 I R 44/00 (BFH/NV 2002, 543 ) ergebe sich, dass Geschäftsführervertrage für einzelne Zeitabschnitte steuerlich anzuerkennen sein könnten.
  • FG München, 22.05.2018 - 7 V 588/18

    Überlassung eines Flugzeugs an den Geschäftsführer

    Darüber hinaus muss - soweit nur eine lediglich geringfügige und damit unbeachtliche Abweichung von den Vereinbarungen vorliegt - bei einer nur teilweisen Durchführung von Verträgen der tatsächlich durchgeführte Teil als zwischen den Beteiligten ernsthaft gewollt angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1987 I R 110/83, BStBl II 1988, 301 und vom 15. Dezember 2004 I R 32/04, BFH/NV 2005, 1374).
  • FG München, 13.03.2017 - 7 K 55/16

    Gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer

    Hinzu kommt, dass die geschuldeten Leistungen derartig unregelmäßig erfolgt sind, dass auch der tatsächlich durchgeführte Teil nicht als zwischen den Beteiligten ernsthaft gewollt angesehen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543 und vom 15. Dezember 2004 I R 32/04, BFH/NV 2005, 1374, Wilk in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 21. Aufl. 2006, 276. Lieferung 09.2016, § 8 KStG Rz. 160).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht